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Die Gebühren für die anwaltliche Tätigkeit richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Die Abrechnung erfolgt nach dem Gegenstandswert.
Für den Fall, dass Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, kontaktieren wir diese gerne für Sie und erbitten eine Deckungszusage.
Sollten Sie über keine Rechtsschutzversicherung und über ein geringes Einkommen verfügen, so dürfen wir Sie auf den Link Verfahrenkostenhilfe verweisen.
Die Gerichtskosten sowie die Kosten Ihres Anwalts können entweder in voller Höhe oder zumindest teilweise vom Staat getragen werden.
RECHTSANWALTSKANZLEI
WEGLARZ
Schwerpunkt: Familienrecht / Scheidungsrecht
Kurt-Schumacher-Platz 10
44787 Bochum
Tel: 0234 917 99 228
Fax: 0234 917 99 227
Ich berate und vertrete Sie bei Ihrer Scheidung in Bochum Mitte mit Innenstadt, Bochum Hamme (mit Goldhamme, Stahlhausen), Bochum Hordel, Hofstede, Riemke, Grumme und Altenbochum, in Bochum Wattenscheid mit Wattenscheid-Mitte, Leithe, Günnigfeld, Westenfeld, Sevinghausen, Höntrop, Munscheid und Eppendorf, Bochum Nord mit Bergen, Gerthe, Harpen (mit Rosenberg), Kornharpen, Hiltrop und Voede-Abzweig, in Bochum - Ost mit Laer, Werne, Langendreer (mit Ümmingen, Kaltehardt), in Bochum Süd mit Wiemelhausen (mit Brenschede, Ehrenfeld), Stiepel (mit Haar, Brockhausen, Schrick) und Querenburg (mit Hustadt, Steinkuhl), in Bochum Südwest mit Weitmar (mit Bärendorf, Mark, Neuling), Sundern, Linden und Dahlhausen, im gesamten Ruhrgebiet (Dortmund, Essen, Unna, Holzwickede, Herne, Wanne-Eickeln, Hattingen, Hagen, Recklighausen u.a.), aber auch bundesweit.
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