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Umgangsrecht (Besuchsrecht) beschreibt den Anspruch auf Umgang eines minderjährigen Kindes mit seinen Eltern oder der Eltern mit dem Kind; in besonders gelagerten Fällen auch das Recht Dritter auf Umgang mit dem Kind beziehungsweise des Kindes mit Dritten (Großeltern, Geschwister u.a.).

 

Bei Bestehen einer Partnerschaft gibt es in der Regel keine Streitigkeiten; diese entstehen regelmäßig erst, wenn die Partner sich getrennt haben.

 


Lassen Sie sich Ihr Kind nicht widerrechtlich entziehen! Das Kind braucht sowohl seine Mutter als auch seinen Vater!

 

Lassen Sie sich über Ihre Rechte beraten und machen Sie diese falls erforderlich gerichtlich geltend! Ich stehe Ihnen dabei gern beratend zur Verfügung!


RECHTSANWALTSKANZLEI

WEGLARZ

Schwerpunkt: Familienrecht / Scheidungsrecht

Kurt-Schumacher-Platz 10

44787 Bochum

Tel: 0234 917 99 228

Fax: 0234 917 99 227

 

Ich berate und vertrete Sie bei Ihrer Scheidung in Bochum Mitte mit Innenstadt, Bochum Hamme (mit Goldhamme, Stahlhausen), Bochum Hordel, Hofstede, Riemke, Grumme und Altenbochum, in Bochum Wattenscheid mit Wattenscheid-Mitte, Leithe, Günnigfeld, Westenfeld, Sevinghausen, Höntrop, Munscheid und Eppendorf, Bochum Nord mit Bergen, Gerthe, Harpen (mit Rosenberg), Kornharpen, Hiltrop und Voede-Abzweig, in Bochum - Ost mit Laer, Werne, Langendreer (mit Ümmingen, Kaltehardt), in Bochum Süd mit Wiemelhausen (mit Brenschede, Ehrenfeld), Stiepel (mit Haar, Brockhausen, Schrick) und Querenburg (mit Hustadt, Steinkuhl), in Bochum Südwest mit Weitmar (mit Bärendorf, Mark, Neuling), Sundern, Linden und Dahlhausen, im gesamten Ruhrgebiet (Dortmund, Essen, Unna, Holzwickede, Herne, Wanne-Eickeln, Hattingen, Hagen, Recklighausen u.a.), aber auch bundesweit.

 

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