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Haben Sie Ärger mit dem Jugendamt, droht Ihnen das Jugendamt mit einer ?Wegnahme? Ihres Kindes oder wurde Ihnen bereits Ihr Kind vom Jugendamt ?weggenommen?? ...
Eine Inobhutnahme des Kindes, also Herausnahme aus der Familie und eine etwaige Unterbringung in einem Kinderheim oder in einer Pflegefamilie kommt in Betracht, wenn das Jugendamt eine Gefährdung des Kindeswohls annimmt.
Zu berücksichtigen ist dabei, dass die Gefährdungslage auch tatsächlich vorliegen muss!
In einigen Fällen ist es möglich, die Gefärdungslage durch Inanspruchnahme einer Maßnahme (Familienhilfe) abzuwenden.
Letztlich muss - gegebenenfalls mit Hilfe eines Gutachtens - geprüft werden, ob eine konkrete Kindeswohlgefährdung vorliegt, die eine ?Wegnahme? des Kindes rechtfertigt.
Gerne stehe ich Ihnen hierbei beratend zur Seite!
RECHTSANWALTSKANZLEI
WEGLARZ
Schwerpunkt: Familienrecht / Scheidungsrecht
Kurt-Schumacher-Platz 10
44787 Bochum
Tel: 0234 917 99 228
Fax: 0234 917 99 227
Ich berate und vertrete Sie bei Ihrer Scheidung in Bochum Mitte mit Innenstadt, Bochum Hamme (mit Goldhamme, Stahlhausen), Bochum Hordel, Hofstede, Riemke, Grumme und Altenbochum, in Bochum Wattenscheid mit Wattenscheid-Mitte, Leithe, Günnigfeld, Westenfeld, Sevinghausen, Höntrop, Munscheid und Eppendorf, Bochum Nord mit Bergen, Gerthe, Harpen (mit Rosenberg), Kornharpen, Hiltrop und Voede-Abzweig, in Bochum - Ost mit Laer, Werne, Langendreer (mit Ümmingen, Kaltehardt), in Bochum Süd mit Wiemelhausen (mit Brenschede, Ehrenfeld), Stiepel (mit Haar, Brockhausen, Schrick) und Querenburg (mit Hustadt, Steinkuhl), in Bochum Südwest mit Weitmar (mit Bärendorf, Mark, Neuling), Sundern, Linden und Dahlhausen, im gesamten Ruhrgebiet (Dortmund, Essen, Unna, Holzwickede, Herne, Wanne-Eickeln, Hattingen, Hagen, Recklighausen u.a.), aber auch bundesweit.
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